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SRC (schort range certificate)
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis für den Küstenbreich
Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC ist seit August 2005 zur Pflicht für die Sportschifffahrt geworden. Jeder Schiffs- und Bootsführer muss seitdem Inhaber eines Seefunkzeugnisses sein, das zum Bedienen der an Bord befindlichen Funkanlage berechtigt – egal ob das Funkgerät benutzt wird oder nicht!

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UBI (UKW Sprechfunkzeugnis Binnen)
Auszug aus der Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr.
1/2006 gemäß § 1.22
Nr. 1 BinSchStrO für die Schifffahrt auf der Spree-Oder-Wasserstraße
(Verkehrsregelung Palast-Abriss)
"Das Befahren der
Spree-Oder-Wasserstraße von km 12,01 (Lessingbrücke) bis km 17,80 (Schleuse
Mühlendamm) ist Sport- und Kleinfahrzeugen ohne betriebsbereite
UKW-Sprechfunkanlage von Montag bis Freitag verboten. Alle Fahrzeuge und Verbände mit betriebsbereiter UKW-Sprechfunkanlage werden
durch das Gebotszeichen B.11 b darauf hingewiesen, den angegebenen Kanal Nummer
80 zu benutzen und mit der Verkehrsleitstelle Verbindung aufzunehmen. Sie dürfen
die weitere Wasserstraße zu Berg oder zu Tal nur mit Genehmigung der
Verkehrsleitstelle befahren" |