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SRC (schort range certificate)

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis für den Küstenbreich

Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC ist seit August 2005 zur Pflicht für die Sportschifffahrt geworden. Jeder Schiffs- und Bootsführer muss seitdem Inhaber eines Seefunkzeugnisses sein, das zum Bedienen der an Bord befindlichen Funkanlage berechtigt – egal ob das Funkgerät benutzt wird oder nicht!

 

UBI (UKW Sprechfunkzeugnis Binnen)

Auszug aus der Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr. 1/2006 gemäß § 1.22 Nr. 1 BinSchStrO für die Schifffahrt auf der Spree-Oder-Wasserstraße (Verkehrsregelung Palast-Abriss)

"Das Befahren der Spree-Oder-Wasserstraße von km 12,01 (Lessingbrücke) bis km 17,80 (Schleuse Mühlendamm) ist Sport- und Kleinfahrzeugen ohne betriebsbereite UKW-Sprechfunkanlage von Montag bis Freitag verboten. Alle Fahrzeuge und Verbände mit betriebsbereiter UKW-Sprechfunkanlage werden durch das Gebotszeichen B.11 b darauf hingewiesen, den angegebenen Kanal Nummer 80 zu benutzen und mit der Verkehrsleitstelle Verbindung aufzunehmen. Sie dürfen die weitere Wasserstraße zu Berg oder zu Tal nur mit Genehmigung der Verkehrsleitstelle befahren"

Kompaktkurse: SRC + UBI

 

 

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Der "Berlitz" Spot wie ein Seefunkgespräch nicht sein sollte

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